1. Allgemeine Bedingungen
Für unsere Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Der Käufer erkennt unsere AGBs mit Erteilung seines Auftrages an. In jedem Falle gilt die die Annahme unserer Leistung als Anerkennung unserer AGBs, auch wenn der Käufer im Schriftverkehr andere Bedingungen genannt hat. Mündliche Nebenvereinbarungen bedürfen der Schriftform, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsannahme durch uns. Insbesondere bei Einzelanfertigung behalten wir uns technische Änderungen vor. Alle Angaben über Materialien, Farben, Abmessungen usw. sind hierbei als ähnlich zu verstehen. Vergl. auch Ziffer 8.
3. Patent- und Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.
Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstigen Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden.
4. Lieferung
DYNAMO Software wird sich nach Kräften bemühen, Terminwünsche des Kunden nachzukommen. Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich zugesagt wurden. Sie beginnen erst nach vollständiger Klärung der für die Ausführung des Auftrages maßgeblich technischen und kaufmännischen Einzelheiten und rechtzeitigen Erbringung der Leistungen des Kunden. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Käufers voraus. Im Falle einer Überschreitung von verbindlich zugesagten Terminen ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich zu setzenden angemessenen (mindestens 3-wöchigen) Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den durch Verzug von DYNAMO Software entstandenen Verzögerungsschaden wird bei leichter Fahrlässigkeit nur für einen Zinsverlust bis zu einer Höhe von 200,- DM, im übrigen ebenso wie bei anderen Vertragsverletzungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Der Rücktritt vom Erwerb einer eigens anzufertigenden Sache verpflichtet den Käufer zur Erstattung der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits bei uns entstandenen und nicht weiter veräußerbaren Teile sowie aller Kosten.
Die Lieferung kann durch Beschaffungs- oder Fabrikationsstörungen sowie durch Eintritt höherer Gewalt verzögern. Für den Versand wählen wir den am besten geeigneten Versandweg aus. Der Gefahrenübergang erfolgt beim Versand. Transportversicherung ist Sache des Käufers, kann jedoch durch uns veranlaßt werden.
5. Preise und Zahlungsweise
Die im Angebot genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich immer zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind fällig und zahlbar bis zum angegebenen Zahlungstermin. Änderungen, die von uns nicht schriftlich bestätigt sind, sind ungültig und bedingen ggf. eine Nachzahlung. Zahlungen gelten erst dann dann als geleistet, wenn wir in voller Höhe über den Rechnungsbetrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 1,25% pro Monat. Skonti sind in unserer Kalkulation nie vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nie zum Abzug.
Eine Rückbehaltung des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung gegen den Rechnungsbetrag wegen erfolgter Mängelrüge oder einer Gegenforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, daß Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Bei Verarbeitung der gelieferten Sachen werden wir Eigentümer auch der neu hergestellten Sachen. Der Käufer darf die gelieferten Waren oder die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen tritt er an uns zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt.
Etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu melden. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
7. Gewährleistung
Für gelieferte Software erstreckt sich die Gewährleistung nur auf Eigenschaften die im Handbuch beschrieben sind. Die Funktionstüchtigkeit der Software mit anderer Hardware als die beim Kunden getestete oder im Handbuch beschriebene Hardware kann nicht garantiert werden. Jegliche Haftung für Einfluß der gelieferten Software auf Sachen oder Profite des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Dienstleistungen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für unmittelbar verursachten Sachschaden. Hierbei sind insbesondere mittelbare Schäden sowie Schäden durch nicht gegebene Brauchbarkeit der vermittelten Informationen ausgeschlossen.
Für alle Lieferungen von Neugeräten leisten wir die handelsübliche Garantie von 6 Monaten derart, daß wir alle vorliegenden Fehler und Schäden beseitigen, die nachweisbar auf Arbeits- und Materialfehler zurückzuführen sind. Das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages und Herabsetzung der Vergütung setzt das Fehlschlagen von höchstens drei Nachbesserungsversuchen oder Ersatzlieferung durch uns voraus. Nach Ablauf der 6-monatigen Gewährleistung erstreckt sich der Garantieanspruch des Kunden auf die eventuell weitergehenden Ersatzleistungen gemäß Hersteller-Garantiebedingungen. Bei der Modifikation übernehmen wir die Gewährleistung für die von uns eingebauten oder modifizierten Komponenten. Die Garantieleistung auf Produkte aus unserer Fertigung umfaßt generell 6 Monate ab Lieferdatum und bezieht sich auf Material und Arbeitszeit. Reparaturen werden innerhalb der Garantiezeit kostenlos ausgeführt, wenn der Käufer die Ware frachtfrei bei uns anliefert. Wird eine Reparatur am Einsatzort der Ware nötig, weil diese im Verbund mit anderen arbeitet oder fest installiert ist, so trägt der Käufer die Fahrtkosten des Kundendienstpersonals. Schadensersatz wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft der verkauften Ware wird für Mangelfolgeschäden nur geleistet, sofern die erteilte Zusicherung den Schutz des Kunden gerade vor solchen Schäden bezweckt. Wir haften nicht für Schäden aus unsachgemäßer Bedienung oder unbefugtem Eingriff in Geräte. Die Ware ist sofort nach dem Empfang zu untersuchen. Nicht vertragsgemäße Beschaffenheit oder Mängel sind, sofern sie offensichtlich sind, innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Verbrauchsgüter, wozu auch Farbanstriche oder der Abnutzung unterliegende Gehäuseteile und Kabel zählen, unterliegen im Rahmen der normalen Abnutzung keiner Gewährleistung. Wenn an sich funktionstüchtige Geräte am Einsatzort durch klimatische oder technische Einflüsse (Fremdeingriff, etc.) zeitweise Störungen zeigen, so können wir hierfür nicht haften, werden uns aber mit größtmöglicher Kulanz um Abhilfe bemühen. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der Fa. DYNAMO Software über.
8. Montagearbeiten
Unsere Preise verstehen sich ohne Aufbau, Montage, Installation oder Einweisung, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot enthalten ist. Wünscht der Kunde diese Leistungen, erklärt er sich mit der gesonderten Berechnung der unbedingt notwendigen Zusatzleistung sowie mit unseren jeweiligen Stunden und Fahrkostensätzen einverstanden. Eine nachträgliche Kürzung von Montagerechnungen ist nicht zulässig.
Abschließende Bedingungen
Erfüllungsort ist Bad Segeberg. Hiervon oder von anderen Bestimmungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Bad Segeberg, soweit gesetzlich zulässig.